Hi!
- Es gibt Verordnungen auf EU-Ebene, die jenden Mitgliedstaat und jeden Bürger sofort berechtigen und verpflichten! Da ist kein Umsetzungsakt nötig.
Woraus ergibt sich, welche EU-Verordnungen für mich als Bürger verbindlich sind und welche nicht direkt?
- Richtlinien können auch direkt anwendbar sein (aber nur im Verhältnis Bürger-Staat und nur nachteilig für den Staat)
Das meinte ich mit der Einklagbarkeit von EU-Dingen, wenn sie national nicht umgesetzt wurden. Aber so eine Richtlinie erhebt sich doch nicht über nationales Recht bei Vorgängen zwischen zwei Parteien (ohne Beteiligung des Staates)?
- Nationales Recht muss (und wird) EU-rechts konform ausgelegt (auch, wenn die jeweilige Materie nicht mal direkt harmonisiert ist). Das heißt also, dass eine nationale Norm auf biegen und brechen EU-konform ausgelegt wird - gerade auch im Verbraucherrecht.
Warum braucht es dann noch eine nationale Gesetzgebung, wenn man nicht mit einem einfachen Satz eine EU-Richtlinie/-Verordnung/-Wasauchimmer verbindlich machen kann oder das vielleicht sogar allgemein so ist?
Was richtig ist, ist dass man natürlich auf strengeres nationales Recht achten sollte - sofern das zulässig ist.
Eben, sich allein auf EU-Recht zu berufen ist nicht ausreichend.
Lo!