dedlfix: OnlineShop AGB, was muss rein?

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Hi!

  1. Es gibt Verordnungen auf EU-Ebene, die jenden Mitgliedstaat und jeden Bürger sofort berechtigen und verpflichten! Da ist kein Umsetzungsakt nötig.

Woraus ergibt sich, welche EU-Verordnungen für mich als Bürger verbindlich sind und welche nicht direkt?

  1. Richtlinien können auch direkt anwendbar sein (aber nur im Verhältnis Bürger-Staat und nur nachteilig für den Staat)

Das meinte ich mit der Einklagbarkeit von EU-Dingen, wenn sie national nicht umgesetzt wurden. Aber so eine Richtlinie erhebt sich doch nicht über nationales Recht bei Vorgängen zwischen zwei Parteien (ohne Beteiligung des Staates)?

  1. Nationales Recht muss (und wird) EU-rechts konform ausgelegt (auch, wenn die jeweilige Materie nicht mal direkt harmonisiert ist). Das heißt also, dass eine nationale Norm auf biegen und brechen EU-konform ausgelegt wird - gerade auch im Verbraucherrecht.

Warum braucht es dann noch eine nationale Gesetzgebung, wenn man nicht mit einem einfachen Satz eine EU-Richtlinie/-Verordnung/-Wasauchimmer verbindlich machen kann oder das vielleicht sogar allgemein so ist?

Was richtig ist, ist dass man natürlich auf strengeres nationales Recht achten sollte - sofern das zulässig ist.

Eben, sich allein auf EU-Recht zu berufen ist nicht ausreichend.

Lo!