Alex: OnlineShop AGB, was muss rein?

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Hi,

Mag sein, trotzdem gelten für die Bürger eines Landes die Landesgesetze. Und in DE ist der Fernabsatz im BGB geregelt. Was das europäische Recht regelt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn das nicht mit den lokalen Gesetzen übereinstimmen sollte, kann man das anderenorts einklagen. Solange das Ergebnis jedoch nicht in lokales Recht gegossen wurde, gelten weiterhin die nicht europa-konformen Regelungen. Oder anders gesagt: was Europa sagt, kann man als einfacher Bürger getrost ignorieren. Und das sollte man auch, denn mitunter gehen Landesgesetze deutlich über das Europarecht hinaus. Wenn du diese zusätzlichen Bestimmungen ignorierst, ist das nicht unbedingt zu deinem Vorteil als Geschäftstreibender.

Sorry, aber das ist einfach falsch!

1. Es gibt Verordnungen auf EU-Ebene, die jenden Mitgliedstaat und jeden Bürger sofort berechtigen und verpflichten! Da ist kein Umsetzungsakt nötig. (Auch EU Primärrecht genießt diese Wirkung - deshalb ist z.B. das EU Kartellrecht in Art. 100 f. AEUV direkt Anwendbar für jedes Unternehmen in der EU)

2. Richtlinien können auch direkt anwendbar sein (aber nur im Verhältnis Bürger-Staat und nur nachteilig für den Staat)

3. Nationales Recht muss (und wird) EU-rechts konform ausgelegt (auch, wenn die jeweilige Materie nicht mal direkt harmonisiert ist). Das heißt also, dass eine nationale Norm auf biegen und brechen EU-konform ausgelegt wird - gerade auch im Verbraucherrecht.

Was richtig ist, ist dass man natürlich auf strengeres nationales Recht achten sollte - sofern das zulässig ist.

Gruß
Alex