Hallo at,
Ich bin auch weiterhin der Meinung, dass der Ansatz "Definitionsliste" grundfalsch ist, da sie dem Charakter eines Gesetzestextes nicht annähernd nahe kommt [...]
Um einer (anderen) Lösung auf die Spur zu kommen, wäre es vielleicht hilfreich, wenn du den "Charakter eines Gesetzestextes" kurz erläutern könntest.
Nur so, wie ich ihn verstehe, das erhebt aber natürlich keinen Anspruch auf objektive Richtigkeit und schon gar nicht auf Vollständigkeit. Der Aufbau ist eigentlich immer gleich:
- Paragrafennummer als Ordnungskriterium: das spricht für eine nummerierte Liste, Problem hierbei ist die teilweise recht abenteuerliche Nummerierung der Paragrafen (siehe z.B. §§ 312 ff. BGB neue Fassung). Aber dieses Beispiel verdeutlicht auch, dass die Nummerierung durchaus einen Sinn ergibt und nicht nur als bloße "Hausnummer" fungiert.
- Paragrafenüberschrift: hier könnte wieder die Definitionsliste ins Spiel kommen, allerdings besteht hier das Problem, dass nicht jedes Gesetz mit Paragrafenüberschriften versehen ist und wenn doch, dass die Überschrift - wenn überhaupt - nur einen Teil des Inhaltes wiedergibt. Dass Paragrafennummer und -überschrift zusammengehören, spricht an dieser Stelle meiner Meinung nach gegen die Verwendung von hX. da hX von Haus aus unsortiert ist.
- Absätze: da auch diese in ihrer Reihenfolge nicht willkürlich gewählt sind, spräche auch hier einiges für eine nummerierte Liste, deshalb die Verschachtelung in meiner Idee.
- Einzelne Sätze, die ggf. nummerierte Aufzählungen enthalten, wo also eine weitere tiefere Verschachtelung nummerierter Listen in Frage käme.
- Schließlich sind Paragrafen teilweise auch noch mit amtlichen Anmerkungen (Fußnoten) versehen.
Sicher ist es möglich, den recht komplexen Aufbau von Gesetzestexten unter Zuhilfenahme von hX und p oder als Definitionsliste oder als Tabelle nachzubilden und es sieht mit Sicherheit auch optisch vernünftig und für einen Leser nachvollziehbar aus. Aber da es in diesem Thread ja um die Frage ging, ob es mit Hilfe der HTML-Elemente zur logischen Textauszeichnung möglich ist, Gesetzestexte darzustellen, sind dies nach meiner Meinung eben allenfalls nur Hilfen, eine richtige[tm] Lösung sehe ich nicht.
Ich als XML-Newbie versuche mal, einen Paragrafen anhand einer Beispiel-DTD darzustellen, Fehler bei der Umsetzung bitte ich nachzusehen:
<!ELEMENT Paragraf (Nummer,Titel,Text)>
<!-- Ein Paragraf besteht aus Nummer, Titel und dem Text -->
<!ELEMENT Nummer (#PCDATA | Fussnote)>
<!-- Der Nummer folgt ggf. eine amtliche Anmerkung ("Fußnote") -->
<!ELEMENT Fussnote (#PCDATA | Fussnotentext)*>
<!-- Manchmal sind es auch mehrere oder gar keine ;-) -->
<!ELEMENT Fussnotentext (#PCDATA)>
<!ELEMENT Titel (#PCDATA)>
<!-- Der Titel des Paragrafen, optional (?) -->
<!ELEMENT Text (#PCDATA | Absatz)+>
<!-- Der Text kann aus einem oder mehreren Absätzen bestehen -->
<!ELEMENT Absatz (#PCDATA | Liste | Tabelle)*>
<!-- Innerhalb eines Absatzes können weitere Besonderheiten auftreten: -->
<!ELEMENT Liste (#PCDATA)*>
<!-- Verschiedene Listen -->
<!ATTLIST Liste
Art (Zahl|Buchstabe|Aufzaehlung) #REQUIRED
>
<!ELEMENT Tabelle (#PCDATA)*>
<!-- Und manchmal auch echte Tabellen -->
<!ATTLIST Liste
Zeilen CDATA #REQUIRED
Spalten CDATA #REQUIRED
>
Das könnte man sicher noch beliebig erweitern, das eigentlich schwierige hierbei ist jedoch die Transformation nach HTML, der Grund der Diskussion in diesem Thread. Möglicherweise ist das kein besonders guter oder gelungener Versuch, kann aber vielleicht meine Auffassung verdeutlichen. Fehler möge man mir nachsehen ;-)
Grüße
Torsten
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