Hallo.
Zum einen hat eine Tabelle keine ursprüngliche direkte Bedeutung, da niemand festgelegt hat, welche Arten von Inhalten miteinander in Bezug gesetzt werden.
Festgelegt ist aber, dass sie in vergleichender Weise Bezug aufeinander nehmen.
Wo? Wer will das festgelegt haben, wie die Menschen eine Tabelle zu verstehen haben?
Der Charakterzug der Vergleichbarkeit ist tabellarischen Daten immanent, da es ansonsten keinen semantischen Grund gäbe, sie in dieser Form zu (re)präsentieren.
Ich habe bereits gesagt, warum eine Definitionsliste meinetwegen alle möglichen Inhalte enthalten kann, was ja auch in HTML ausdrücklich erlaubt ist, dann ist es aber sinnlos, sie »Definitionsliste« zu nennen, wenn sie, wie ich ausgeführt habe, in dieser breiten Anwendungen nichts mehr mit Definitionen zu tun hat, einem der möglichen Verwendungszwecke. Ansonsten habe ich diese Frage m.M.n. schon hinreichend behandelt und könnte mich nur wiederholen.
http://www.w3.org/History/19921103-hypertext/hypertext/WWW/MarkUp/Tags.html
»Apart from glossaries, this format is useful for presenting a set of named elements to the reader.« Das ist doch mal interessant.
[...]
Mir ist schon klar, dass dies möglich ist und in solchen Fällen die entsprechende Auszeichnung dem strengen/direkten Sinn einer Definitionsliste entspreche ist.
Damit ist für mich alles klar :-)
Aber ich finde dieses Unternehmen im Allgemeinen nicht sinnvoll, da finde ich es letztlich gleich, ob nun passend oder unpassend ausgezeichnet wird. Die entscheidende Frage für mich ist, ob der Webautor, der Gesetze für Leser zugänglich machen will, diese Auffassung der Sprachbenutzung teilt und dies so seinen Lesern vermitteln will.
Das muss der Autor natürlich für sich selbst entscheiden. Ich verwende eben Definitionslisten, andere mögen meinetwegen sonstetwas verwenden, müssen aber mit meinem Unverständnis und folglich meiner Kritik rechnen. Du kannst damit umgehen und weißt deine -- aus deiner Sicht sicher völlig logischen, für mich leider nur schwer nachvollziehbaren -- Ansichten zu verteidigen. Dafür kritisierst du meinen Ansatz, wogegen ja auch nichts zu sagen ist, weil du dich der Diskussion darüber stellst. Anderen ist die Auszeichnung völlig egal, unabhängig davon, ob sie Autoren oder Leser sind.
Muss der Leser denn wissen, was hinter einer Paragraphennummer als solche steckt, ist die Nummerierung denn von Belang?
Wäre es nicht von Belang, könnte ich mir die Paragraphennummern ja sparen. Aus irgendwelchen Gründen, die für mich nicht einmal nachvollziehbar sein müssen, wird aber nicht darauf verzichtet. Von mir aus könnten die Gesetzbücher auch als zusammenhängenden Texte verfasst werden wie etwa große Teile der Bibel.
Das stelle ich mir beim Friedhofsordnungsbeispiel ziemlich absurd vor, daher haben für mich zumindest im konkreten Beispiel die Nummern wenig inhaltliche Bedeutung und sind nicht die zu vermittelnden Hauptinhaltsträger, wie die Auszeichnung mit dl nahelegen würde, wenn man sie als Liste von Definitionen im besagten Sinne versteht. Sie sollen m.E. nur einfacheres Nachschauen ermöglichen bzw. einfachere Bezugnahme (weil es ein Offline-Text ist, da gibt es keine Hyperlinks, Indizes und Stichwortsuchen).
Da gebe ich dir selbstverständlich Recht, aber ich verwende auch viele Fachausdrücke nicht, um von meiner Umwelt weiterhin verstanden zu werden, obwohl diese Begriffe in "echten" Definitionslisten, etwa in Lexika, eindeutig erklärt werden. Die bloße Verwendbarkeit kann also meines Erachtens kein hinreichendes Kriterium sein.
Beispiel: "Der Text ist in einer dicktengleichen Schriftart gesetzt." wird von dir, von mir und einer Handvoll anderer Leute verstanden (sog. "Fachleute"), wohingegen "Der Text ist in einer Schriftart geschrieben, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen." auch von Laien zu verstehen ist.
Die Definitionsliste sähe folgendermaßen aus: <h1>Schriftarten</h1><dl><dt>dicktengleiche Schriftart</dt><dd>Schriftart, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen</dd></dl>.
Vergleiche jetzt mit <h1>Friedhofsordnung</h1><dl><dt>§ 7</dt><dd>Hunde sind an der Leine zu führen und am Graben zu hindern.</dd></dl>.
Für den Laien ist "Sie verwenden ja gar keine dicktengleiche Schriftart!" ebenso hilfreich wie "Sie verstoßen gerade gegen Paragraph Sieben!" -- nämlich gar nicht, obwohl nach deiner Meinung eine, nach meiner Meinung sogar beide Begriffe eindeutig definiert worden sind.
Ja, ja, die Fachleute. Wenn ein Jurist eine Seite für Juristen schreibt, die die Gesetzabkürzungen, Paragraphen-, Absatz- und Satznummern auswendig lernen sollen, wie andere Vokabeln lernen, kann ich den Definitionscharakter auch nachvollziehen.
Ich hoffe, mein Beispiel hat die Universalität meiner Argumentation zumindest ein wenig verdeutlichen können.
MfG, at