at: Geeigneter Listentyp für Pargraphen?

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Hallo.

Der Charakterzug der Vergleichbarkeit ist tabellarischen Daten immanent,

Darüber haben wir uns bereits ausgetauscht. Was ist jetzt bitte daran festgelegt?

da es ansonsten keinen semantischen Grund gäbe, sie in dieser Form zu (re)präsentieren.

Andere sehen offenbar semantische Gründe, wie am Beispiel dargelegt.

So wie du dies unterstellst, unterstelle ich, dass sie die Tabellen nicht semantisch angewandt haben und dies auch gar nicht ihr Ziel war.

Jetzt hast deine These zweimal ohne jede Ergänzung wiederholt.

Es mag sein, dass du wissenschaftlichen Ausarbeitungen nicht wesentlich mehr Glauben schenkst als mir, aber die Aussage
"
Der Sinn einer tabellarischen wie graphischen Präsentation liegt vornehmlich in der Möglichkeit, Vergleiche zwischen den Daten anzustellen, also vielfältige Relationen zwischen den Daten erkennen zu können.
"
ist die einzige hervorgehobene Fließtext-Passage innerhalb von http://www.phil.uni-sb.de/~jakobs/wwwartikel/tablgraf/.

Etwas kann Relevanz und Wichtigkeit haben, sodass es berechtigterweise genannt wird. Es kann aber gleichzeitig nicht dermaßen wichtig sein, dass es die zentrale Information darstellt, um die sich alles andere dreht.

Da hats du sicher Recht, aber diese Einschätzung ist leider durch keine Norm der Welt zu regeln.

Und sowohl die Nummerierung als auch die nur unzureichend den Inhalt bezeichnenden Überschriften sind meinem Verständnis nach keine zu definierenden Ausdrücke.

Ich möchte dir mit dieser Aussage wirklich nicht zu nahe treten, aber dein Verständnis von dieser Materie stelle ich hinter das Verständnis der Fachleute auch diesem Gebiet zurück. -- Und nein, ich mag Juristen ansonsten nicht sonderlich.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Mir ging es nur um Nummerierungen. Das Ordnen nur über die Wörter der »Überschriften« würde das Finden und Adressieren eines bestimmten Abschnittes m.E. nur erschweren, ansonsten verstehe ich nicht, worauf du hinauswillst. Ich hatte nicht vor, etwas über Kriterien der Benutzung genereller Ausdrücke auszusagen.

Entschuldige meine Fehlinterpretation, aber ebensowenig hatte ich vor, allein die Überschrift eines Paragraphen zur Definition zu erheben, sondern vielmehr seine vollständige Bezeichnung einschließlich seiner Kennzahl unter der impliziten Berücksichtigung des innerhalb der Haupt- oder zumindest übergeordneten Überschrift Gesetzbuches.

Beispiel: "Der Text ist in einer dicktengleichen Schriftart gesetzt." wird von dir, von mir und einer Handvoll anderer Leute verstanden (sog. "Fachleute"), wohingegen "Der Text ist in einer Schriftart geschrieben, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen." auch von Laien zu verstehen ist.
Die Definitionsliste sähe folgendermaßen aus: <h1>Schriftarten</h1><dl><dt>dicktengleiche Schriftart</dt><dd>Schriftart, deren Buchstaben alle die gleiche Breite aufweisen</dd></dl>.
Vergleiche jetzt mit <h1>Friedhofsordnung</h1><dl><dt>§ 7</dt><dd>Hunde sind an der Leine zu führen und am Graben zu hindern.</dd></dl>.
Für den Laien ist "Sie verwenden ja gar keine dicktengleiche Schriftart!" ebenso hilfreich wie "Sie verstoßen gerade gegen Paragraph Sieben!" -- nämlich gar nicht, obwohl nach deiner Meinung eine, nach meiner Meinung sogar beide Begriffe eindeutig definiert worden sind.

Abgesehen davon, dass ich diese Fälle für verschieden halte, weil mir »dicktengleich« an und für sich unmäßig sinnhaltiger erscheint als das komplett vom Kontext abhängige »§7«, war es nicht meine Absicht, für eine Sprachbenutzung zu plädieren, die der Kommunikationssituation vollkommen unangemessen ist.

Abgesehen davon, dass ich mehr Leute kenne als mir lieb ist, die die Bedeutung von "dicktengleich" -- oder meinetwegen einem anderen Fachwort dieses Bereiches wie etwa "Schusterjunge" -- auch unter dem Hinweis, dass es sich um typographische Fachwörter handelt, keineswegs besser erahnen können als eben "§ 7", war es meine Absicht, aufzuzeigen dass auch eine unumstritten "echte" Definitionsliste keine vernünftige Kommunikation ermöglicht, was du der von mir vorgeschlagenen Paragraphen-Definitionsliste ja zum Vorwurf gemacht hattest.

Dass »§7«, »a.« und Co. keine angemessenen Zeichen für einen bestimmten Sachverhalt im Sinne eines Verweises sind, hatten wir ja schon geklärt, denke ich.

Wenn sie allein stehen, sicher nicht, ja.
MfG, at