Jeena Paradies: disziplin hat noch keinem geschadet !

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Hallo Alain,

Du kennst die aktuelle Gesetzeslage?
Quelle http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1631.html
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BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Fußnote
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Siehe vor allem Absatz zwei für dein Problem! In dieser Form ist das Gesetz seit  28.07.2000

Grüße
Jeena Paradies

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