Hallo TomIRL2,
Wir haben in der Bundesrepublik ein Wahlrecht, daraus resultiert
allenfalls ein Bürgerrecht, aber keine Bürgerpflicht.Auszug aus der Verfassung (Artikel 26):
Artikel 26
(1) Wahl- und stimmberechtigt ist jeder Deutsche, der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tage der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
»».....
(2) (aufgehoben)
Ohne Worte, ich wußte auch nicht das es BWB in der Verfassung drinstehen hat. In NRW ist wählen übrigens genau wie in Berlin keine Bürgerpflicht.
TomIRL