Hallo at,
Es entbehrt doch jeder Logik, das passive "Wahlrecht" aus bestimmten Gründen auszuschlagen, um aus den gleichen Gründen das aktive wahrzunehmen.
wobei es eine höchst aufschlußreiche Verwechslung ist, das "Gewählt werden können" als aktives Wahlrecht, und das "wählen können" als passives anzusehen. (1)
Bei mir entsteht da hinter der Stirn die Vorstellung vom "Stimmvieh"...
Gruß aus Köln-Ehrenfeld,
Elya
(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht
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