Hi,
Das ist nur teilweise richtig. Eine private Seite kann durchaus geschäftsmäßig sein (für dich und viele andere hier, geschäftsmäßig ist was anderes als gewerblich, genau wie privat nicht immer das Gegenteil von öffentlich ist) und der Impressumspflicht unterliegen.
Ja, ein ewiger Streit zw. Siechfred und mir ...
Frage: http://www.google.de/search?hl=de&q=Was+heißt+geschäftsmäßig%3F&btnG=Suche&meta=
(Die Antwort ist nicht abschließend geklärt.)
Neben der altbekannten Weisheit "2 Juristen = 3 Meinungen", lautet die AFAIK die gerichtliche "Urdefinition" der "Geschäftsmäßigkeit": "Das Kennzeichen der Geschäftsmäßigkeit einer Tätigkeit ist sonach, daß der Handelnde bei ihr beabsichtigt, sie in gleicher Art zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder zumindest wiederkehrenden Bestandteile seiner Beschäftigung zu machen."
Aus dem Zusammenhang ergibt sich ferner, daß dabei mit "Beschäftigung" keine "gewerbliche Tätigkeit" gemeint war.
Gruß, Cybaer
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)