Aus dem Zusammenhang ergibt sich ferner, daß dabei mit "Beschäftigung" keine "gewerbliche Tätigkeit" gemeint war.
Ich präzisiere mal lieber:... daß dabei mit "Beschäftigung" keine "gewerbliche Tätigkeit" gemeint sein muß. Falls jemand aus Cybaers Formulierung was anderes schließen will, eine "gewerbliche Tätigkeit" ist auch eine "Beschäftigung" in diesem Sinne.