Wenn er nichts macht, wird man ihn am Ende vielleicht nicht als Verursacher zur Verantwortung ziehen, jedoch sicher zu prüfen haben, inwieweit er als Mitstörer belangt wird.
Nein, jemand der einen Link auf eine Seite setzt, dessen Inhalt sich nachträglich zu einem rechtswidrigen Inhalt wandelt, muß den Link entfernen, sonst wird er Mitstörer. Der Kunde des freehosters bindet die Werbung nicht ein und kann sie auch nicht entfernen, er ist dafür nicht verantwortlich. Eine Verpflichtung auf den Verursacher des rechtswidrigen Inhalts einzuwirken besteht auch nicht.
Unabhängig davon braucht der Konsument oder ein rechtlich Beeinträchtigter einen Ansprechpartner für die Publikation.
Eben darum geht es doch und der Ansprechpartner ist der Betreiber des Dienstes, der den Inhalt öffentlich zugänglich macht, der auch unmittelbar eingreifen kann.
- Davon abgesehen, eine Zeitung hat immer die volle Kontrolle darüber was in ihrer Werbung erscheint, lediglich nach der Auslieferung nimmt die Kontrolle ab. Bei besagten Webseiten ist das ganz anders.
Du vergleichst Zeitungen im Allgemeinen mit einer speziellen Art von Hosting.
Du bist das nicht ich, ich gehe nur auf deinen Vergleich ein.
Was ist, wenn eine Zeitung ihr Geschäftsmodell ähnlich dieser Hosting-Art aufzieht? Die Redaktion lässt Platz und die Vertriebsfirma platziert Werbung darin. Ist das nun keine Zeitung mehr sondern was "ganz anderes"?
Ich denke es ist was anderes aber wie man es nennt ist eigentlich auch egal (mindestens ist es eine speziellen Art von Zeitung, die mit hosting verglichen wird, was immer noch recht sinnlos ist).
Wer trägt die Verantwortung? Und was für den Konsumenten wichtiger ist, denn das Thema lautet ja immer noch Anbieterkennung, an wen soll er sich wenden, wenn er etwas zu beanstanden hat?
An wen er sich wenden soll, ist eigentlich auch unerheblich. An den Betreiber des Dienstes sollte er sich sinnvollerweise wenden, damit der Verstoß erst mal beendet wird.