Die Impressumspflich hängt eben nicht davon ab, ob man auf der Webseite das Recht eines anderen verletzen könnte.
Habe ich das behauptet? Sicher nicht.
Du schriebst im Zusammenhang mit der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung: was öffentlich zugänglich ist, könnte Rechte Dritter verletzen, so dass diesen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich an einen Verantwortlichen zu wenden
Gibt es außer dem was nach der Impressumspflicht vorgesehen ist, noch etwas anderes das als Möglichkeit zur Kontaktaufnahme gegeben sein muß?
Es könnte vielleicht auch sein, daß diese Formulierung deine Meinung ausdrückt, wie es sein sollte, das wird aber nicht klar.