Hi!
Sthet denn im Gesetz überhaupt etwas von "Internet-Publikation" oder ähnlich? Ich bin da nicht fit mit dem originalen Gesetzestext. In einem Intra- oder Extranet bedarf es doch bistimmt keiner Impressumspflicht, da ja nur eigene Mitarbeiter die Informationen lesen können.
Exakt! Es steht nichts von Internet drin. Die Eigenschaft, des Internets, allen zugänglich und somit nicht privat zu sein, ist hier wohl der Ausschlaggebende Faktor. Deshalb kannst Du im abgekapselten Intranet machen was Du willst.
Mit Privat und familär ist z.B. die Hochzeitszeitung gemeint. Die ist normal nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Wenn Du den ganzen Spass allerdings ins Netz stellst, machst Du es auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Du musst es also abriegeln und unzugänglich machen. Wenn Du dafür aber eine Webseite nimmst, braucht diese wieder ein Impressum... Keine Ahnung was ein Subfolder mit .htaccess für einen Status hat.
Wenn Du eine Antwort nicht verstehst, trau dich und frag nochmal nach.