Sthet denn im Gesetz überhaupt etwas von "Internet-Publikation" oder ähnlich?
Telemedien sind allgemein "elektronische Informations- und Kommunikationsdienste", siehe Telemediengesetz, §1.
Mit Privat und familär ist z.B. die Hochzeitszeitung gemeint.
Richtig.
Wenn Du den ganzen Spass allerdings ins Netz stellst, machst Du es auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Du musst es also abriegeln und unzugänglich machen. Wenn Du dafür aber eine Webseite nimmst, braucht diese wieder ein Impressum...
Falsch. Die Impressumspflicht hängt nicht von einer Zugangsbeschränkung ab.