Der Hoster bietet selbst keine Inhalte _direkt_ für den Besucher an, er ist ein technischer Dienstleister, der Webspace und Werbung an seine Kunden vermittelt. Es ist der Kunde, der den vom Hoster bereitgestellten Dienst übernimmt und somit der Öffentlichkeit zugänglich macht. Der technische Dienstleister muss aber nicht im Impressum erscheinen.
Ist es rechtlich vertretbar/sinnvoll, dass der Freehost Webspace Kunde durch sein Impressum auch für eingeblendete Inhalte haftet, die sich seiner Kontrolle entziehen?
mfg Beat
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Selber klauen ist schöner!
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