Ist es rechtlich vertretbar/sinnvoll, dass der Freehost-Webspace-Kunde durch sein Impressum auch für eingeblendete Inhalte haftet, die sich seiner Kontrolle entziehen?
Der Kunde weiß, dass der Hoster Werbung einblendet. Er geht den Vertrag also grundsätzlich nicht unwissend ein und hat somit sehr wohl eine Kontrolle darüber, ob er bei seinen Inhalten Werbung einblendet oder nicht.
Es geht an dieser Stelle nicht um ob oder ob nicht, sondern darum, daß er keinen Einfluß darauf hat, welche Inhalte zu seinen eingeblendet werden und darum, daß er selbst bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten unmittelbar nichts daran ändern kann.
Weiterhin gehe ich davon aus (ohne die Geschäftsbedingungen gelesen zu haben, mir fällt gerade kein Freehoster ein), dass vertraglich oder auch gesetzlich allgemein geregelt ist, welche Produktgruppen beworben bzw. ausdrücklich nicht beworben werden.
Mag sein, nur wenn sich immer alle an alles halten würden, bräuchte man viele Vorschriften nicht zu haben.
Last but not least ein Beispiel zur Verantwortlichkeit: Es ist seinerzeit keine Zeitung verklagt worden, weil sie Anzeigen von Mobilcom druckte, die im Telekom-Magenta gehalten waren - wegen der Markenrechtsverletzung einen auf den Hut bekommen hat Mobilcom selbst. Auch dafür ist die Kennzeichnung von Anzeigen als solche gedacht.
Der Vergleich mit der Zeitung ist in mehrfacher Hinsicht sinnlos.
- Mir ist schon klar, daß Deine Aussage praktisch nicht beweisbar ist und will darauf nicht rumreiten, aber ich habe ganz einfach deutliche Zweifel, daß keine Zeitung je deswegen verklagt worden ist. Mindestens auf Unterlassung könnte man eine Zeitung wegen Ihrer Werbung verklagen.
- Davon abgesehen, eine Zeitung hat immer die volle Kontrolle darüber was in ihrer Werbung erscheint, lediglich nach der Auslieferung nimmt die Kontrolle ab. Bei besagten Webseiten ist das ganz anders.