Hi,
Das ist nur teilweise richtig. Eine private Seite kann durchaus geschäftsmäßig sein (für dich und viele andere hier, geschäftsmäßig ist was anderes als gewerblich, genau wie privat nicht immer das Gegenteil von öffentlich ist) und der Impressumspflicht unterliegen.
Ja, ein ewiger Streit zw. Siechfred und mir ...
Dazu noch was:
Es heißt, und dem wird wenn ich das richtig sehe auch von Siechfred nicht widersprochen, gelegentliche private Veräußerungsgeschäfte sind nicht geschäftsmäßig und unterliegen damit nicht der Impressumspflicht nach dem TDG. Daraus ergibt sich aber auch, daß es private Veräußerungsgeschäfte (über Telemedien) gibt, also Veräußerungsgeschäfte (über Telemedien) privat sein können.