Das Gesetz wurde ja deswegen geändert um Klarheit zu schaffen. (und es wird
mit Sicherheit noch öfters geändert...)
Man muß zwei Dinge unterscheiden: 1. Um welche Website handelt es sich und
2. welche Gesetze greifen dann inklusive Kennzeichnungspflichten (Impressum)
Bei Privatseiten über Familien mit Hobbies und Urlaubsfotos greifen keine
Gesetze, es braucht keiner geschützt zu werden, es exisistiert keine
Konkurrenz die irgendwelche Rechte geltend machen könnte usw., demzufolge brauchen solche Seiten auch kein Impressum.
(Die Frage bleibt wieso einer so eine private Website ins Netz stellt, es
interessiert sich außer der Verwandschaft eh keine Sau dafür.)
Wenn Du aber Urlaubsfotos vom Strandfick mit Deiner Frau ins Netz stellst,
greift natürlich das Jugendschutzgesetz. Es kommt halt immer darauf an, was
Du ins Netz stellst.