Hallo Mathias,
... Neuwahlen für den Bundestag sollen folgen.
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass Neuwahlen durch unser Grundgesetz gar nicht gedeckt sind. Das war damals bei Helmut Kohl schon hart an der Grenze, jetzt wo es noch nicht einmal einen Wechsel des Koalitionspartners gibt, ist es umso fragwürdiger.
Aber wahrscheinlich wird unser BVG auch diesmal -wie so oft- nicht nach dem Grundgesetz entscheiden, sondern nach dem Motto "Wo kommen wir denn sonst hin?" (ebenso wie bei Entschéidungen zu Übergangsfristen<!> zur Freistellung des Existenzminimums von Besteuerung). Das BVG wird sich damit ein weiteres Mal als willfährigen Erfüllungsgehilfen der Realpolitik erweisen und weiter an Ansehen in der Bevölkerung verlieren.
Gruß Gernot