Tachchen!
Eigentlich gibt es gar keine, da das BVG schon 1982 beim Dicken die Vorgehensweise des "eigenen Misstrauensvotums" nur mit groesseren Bauchschmerzen absegnete. Bei einer Wiederholung wuerden sie wohl einschreiten.
1. Fraglich ist, mit welcher zeitlichen Verzögerung das möglich wäre.
2. Ich befürchte es eher umgekehrt:
Die Freiheiten, die man damals erlaubt hat, kann man heute schwerlich
geißeln ohne parteilich zu wirken. Zumal gerade damals neue Möglichkeiten
geschaffen wurden, die heute bei ausreichend lascher Betrachtung ausreichen
könnten für solch einen Unsinn.
Gruß
Die schwarze Piste
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