Hallo Gernot,
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zu dem Schluss, dass Neuwahlen durch unser Grundgesetz gar nicht gedeckt sind. Das war damals bei Helmut Kohl schon hart an der Grenze, jetzt wo es noch nicht einmal einen Wechsel des Koalitionspartners gibt, ist es umso fragwürdiger.
Bei Kohl war ja das "Problem", dass er *nach* einem erfolgreichen konstruktivem Misstrauensvotum den Bundestag hat auflösen lassen (sozusagen). Schröder will ja zumindest noch bis zum September im Amt bleiben und Schröder wurde auch nicht durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Bundeskanzler.
Ob das ganze verfassungswidrig ist, weiß ich nicht. Das BVG hatte ja bei Kohl gesagt hatte, dass es einer Regierungskrise bedarf, damit der Bundestag aufgelöst werden kann. Naja, zwar meinten die das damals etwas anders, aber im Endeffekt steckt die Regierung aktuell in einer ziemlichen Krise. Außerdem will Schröder die Vertrauensfrage ja im Zuge eines konkreten Sachverhalts stellen, insofern wäre dann rein formal betrachtet das BVG-Kriterium erfüllt.
Viele Grüße,
Christian